Wartungsvertrag verhandeln und abschliessen
Der Wartungsvertrag begleitet einen Lift über seine gesamte Lebensdauer. Deshalb ist es besonders wichtig, den Wartungsvertrag vor dem Kauf des Liftes zu prüfen und zu verhandeln.
Was beinhaltet ein Wartungsvertrag?
Wartungsverträge für Aufzüge laufen oft über Jahrzehnte, verlängern sich automatisch und werden selten hinterfragt. Über die Lebensdauer einer Anlage sind sie nach der Investition oft der grösste Kostenblock. Deshalb sind die Details unbedingt vor dem Abschluss zu definieren:
- Leistungsumfang: Was ist im Wartungsvertrag enthalten, was wird zusätzlich verrechnet?
- Preis: Wie sind die Wartungskosten im Vergleich zum Markt?
- Reaktionszeiten: Was ist zugesichert – und was gilt bei einer Personenbefreiung?
- Versteckte Zusatzkosten: Fallen zum Beispiel separate Kosten für das Notrufsystem an?
- Intervalle: Passt der Umfang der Wartungen zur Nutzung Ihres Aufzuges?
Vollwartung oder Teilwartung – welche Variante passt für Sie?
Bei der Vollwartung sind die Reparaturen und die Ersatzteile in der Jahresprämie enthalten. Bei der Teilwartung sind nur Kontrolle, Schmierung und Prüfung dabei, Reparaturen werden separat verrechnet.
Lifte in der Vollwartung haben in der Regel weniger Störungen, da sie vorausschauend gewartet werden. Der Liftbauer kennt die Lebensdauer jeder Komponente und ersetzt diese während der Wartung, noch bevor eine Störung auftritt.
Vollwartung – Vorteile
- Planbar
- ein Betrag pro Jahr
- Weniger Störungen
- durch vorausschauenden Ersatz
- Reparaturen
- in der Prämie enthalten
Teilwartung – Vorteile und Abgrenzung
- Tieferer Betrag
- pro Jahr
- Reparaturen
- werden separat verrechnet
Ob Sie sich für die Voll- oder die Teilwartung entscheiden, hängt ganz von Ihnen ab. Beide Varianten sind gangbar und sinnvoll. Weil moderne Lifte immer mehr Elektronik enthalten und die Lebensdauer der verbauten Komponenten immer kürzer wird, sehen wir allerdings einen eindeutigen Trend zur Vollwartung.
Fremdwartung oder doch lieber vom Hersteller warten lassen?
Grundsätzlich raten wir zur Wartung durch den Hersteller. Nur dieser kennt sein Produkt bis ins Detail und weiss, worauf er achten muss. Es gibt einzelne Fälle, in denen eine Fremdwartung in Betracht gezogen werden kann – zum Beispiel, wenn man mit der Wartung durch den Hersteller unzufrieden ist. Niemals sollte der Grund ein finanzieller sein: Wenn ein Originalersatzteil vom Hersteller gebraucht wird, bekommt die andere Wartungsfirma dieses Ersatzteil zwar, aber nur mit tiefster Priorität und zu einem sehr hohen Preis. Dann sind allfällige Ersparnisse sehr schnell wieder aufgebraucht.
Wer haftet für den Aufzug?
Grundsätzlich haften Sie als Eigentümer gemäss Art. 58 OR. Diese Haftung lässt sich nicht an die Wartungsfirma abgeben. Die Wartungsfirma ist aber verpflichtet, den Lift regelmässig zu prüfen und allfällige Mängel an Sie zu melden, respektive zu beheben. Versäumt die Wartungsfirma diese Pflichten und ereignet sich ein Unglück, haften Sie weiterhin gegenüber Dritten als Eigentümer. Sie können aber auf die Wartungsfirma Regress nehmen.
Wie viele Wartungen sind sinnvoll?
Wie oft Ihr Lift gewartet werden muss, gibt der Hersteller vor. Eine wichtige Grösse ist dabei, wie oft der Aufzug genutzt wird. In Wohnhäusern sind vier bis sechs Wartungen pro Jahr üblich, bei starker Nutzung mehr. Was eine fachgerechte Wartung umfasst, beschreibt die Norm SN EN 13015.
