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Vertragsverhandlung

Sie unterschreiben den Werkvertrag beziehungsweise die Auftragsbestätigung erst, nachdem diese von uns geprüft und verhandelt wurden. So sind Unklarheiten im Vornherein ausgeschlossen.

Von der Offerte zum Auftrag

Nach dem Entscheid für einen Liftbauer wird die Auftragsbestätigung erstellt, in komplexen Fällen ein Werkvertrag. Dieser wird geprüft und mit der Ausschreibung beziehungsweise dem Abgebot abgeglichen. Sehr oft sind Nachjustierungen notwendig – wir schauen deshalb ganz genau, was Sache ist.

Was wird im Vertrag geprüft?

  • Leistungsumfang: Stimmt die Auftragsbestätigung mit dem bereinigten Angebot überein?
  • Masse: Kabinenmasse, Nutzlast und Türbreite?
  • Kosten: Sind die Preise korrekt?
  • Zahlungsplan: Wann werden die einzelnen Zahlungen fällig?
  • Termine: Lieferfristen und Montagedauer?
  • Bauseitige Arbeiten: Was wird von Baumeister, Elektriker und Maler gefordert?

Der Punkt, der oft vergessen geht: der Wartungsvertrag

Neben den Investitionskosten für die Liftsanierung fallen über die Lebensdauer des Liftes Wartungskosten an. Über die durchschnittliche Lebensdauer von zwanzig Jahren betrachtet sind diese Kosten manchmal höher als die Investitionskosten. Deshalb wird auch das Wartungsangebot geprüft und fixiert, bevor die Auftragsbestätigung unterzeichnet wird. Andernfalls ist der Verhandlungsspielraum weg. Wenn der Lift erst einmal im Aufzugsschacht eingebaut ist, diktiert der Liftbauer die Wartungspreise.

Ganzheitliche Betrachtung

Der Preis ist der sichtbarste, aber nicht immer der wichtigste Punkt. Wir betrachten immer das offerierte Gesamtpaket. Wenn ein Anbieter zum Beispiel eine breitere Türe einbauen kann und dafür etwas teurer ist, macht es eventuell Sinn, diesen Vorteil höher zu gewichten als den günstigsten Preis. Vielleicht ist auch eine kürzere Stillstandszeit ein paar Tausend Franken wert, je nachdem wie die Liegenschaft genutzt wird. Oder weniger bauseitige Leistungen, dafür etwas mehr Kosten beim Liftbauer. Schlussendlich entscheiden Sie, was für Sie am besten passt. Wir stehen an Ihrer Seite und zeigen Ihnen die Unterschiede auf – unabhängig und transparent seit 2014.

Ihr Nutzen ganz konkret

Sie unterschreiben einen Vertrag, der bereinigt und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Dazu einen Wartungsvertrag, der verhandelt ist, bevor der Lift gekauft wird. So bekommen Sie die optimale Lösung zu einem fairen und marktgerechten Preis.

Ein Beispiel aus der Praxis

  1. CHF 7'100

    verhandelte Vollwartung, pro Jahr

  2. CHF 12'140

    im Vertragsentwurf des Liftbauers

  3. CHF 5'040

    Differenz, jedes Jahr

Sehr oft bekommt die Serviceabteilung nicht alle Informationen von der Verkaufsabteilung. Wenn das niemand merkt, wird ein viel zu teurer Wartungsvertrag abgeschlossen.

Kürzlich hatten wir den Servicevertrag eines der grössten Liftbauer der Schweiz auf dem Tisch. Für zwei Lifte hatten wir eine Vollwartung zu CHF 7'100 und eine Teilwartung zu CHF 5'792 pro Jahr verhandelt, jeweils exklusive Mehrwertsteuer. Als der Vertragsentwurf kam, standen ganz andere Zahlen darin: CHF 12'140 für die Vollwartung und CHF 8'010 für die Teilwartung.

So grosse Differenzen sind eher selten. Abweichungen gibt es aber in rund 90 % aller unserer Projekte – praktisch nie zugunsten des Kunden.

Hochgerechnet auf die Lebensdauer von 20 Jahren ergibt die verhandelte Differenz eine Einsparung von über CHF 100'000.

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Kontakt

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